Am 26. Juni wurde der Doppelhaushalt des Freistaates Sachsen verabschiedet. Darin sind auch die Betriebsmittel (Bestellergelder) für die Schmalspurbahnen enthalten. Nach anfänglichen -40% und zwischenzeitlich -25% wurden nunmehr nur -10% Kürzung zum prognostizierten Wert für 2025 beschlossen, sowie der gleiche Betrag für 2026. Damit konnte durch intensive Bemühungen das Schlimmste verhindert werden.
Am 27. Juni wurde daraufhin in der ZVON Verbandsversammlung beschlossen, der SOEG die -10% Kürzung nicht weiter zu reichen, sondern in der Höhe des laufenden Verkehrsvertrage die prognostizierten Mittel ungekürzt und inklusive 1,8% Dynamisierung zur Verfügung zu stellen.
Damit ist die Zittauer Schmalspurbahn bis auf weiteres in der Lage den vollen Verkehr zu erbringen, kann auf Entlassungen verzichten und muss keine Fahrzeuge abstellen.
Zusätzlich wird der SOEG vom ZVON auch weiterhin ein Inflationsausgleich ÖPNV gezahlt, den der ZVON vom Freistaat Sachsen und dieser vom Bund erhält. Dadurch konnte auch vor zwei Jahren schon auf eine Reduzierung des Verkehrs verzichtet werden, die wegen der gestiegenen Energie- und Personalkosten durch den Ukrainekrieg im Raum stand.
Eine gleiche positive Entwicklung gibt es im Übrigen bei der Döllnitzbahn zu vermelden!
Nun gilt es, diese positive Entwicklung zu verstetigen. Insbesondere mit Blick auf den nächsten Doppelhaushalt ist es das Ziel, die Mittel für die Schmalspurbahnen innerhalb der Regionalisierungsmittel zukünftig ungekürzt weiter zu reichen.